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Wer sind wir?

 

Die Alte Garde Pieterlen fördert Kameradschaft und Geselligkeit unter ehemaligen Dienstleistenden (Militär- und Zivildienst, sowie Zivilschutz) im Pensionsalter. Sie organisiert viermal pro Jahr spannende Anlässe und interessante Ausflüge. Der Verein ist ein aktiver Teil der Dorfgemeinschaft. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Wer sind wir?

Woher kommen wir?

 

Am 4. August 1964, 50 Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der Anordnung der Allgemeinen Kriegsmobilmachung, trafen sich 31 ehemalige Wehrmänner im Restaurant «Pfauen» zum Gedenken an den entbehrungsreichen Aktivdienst. Die Teilnehmer beschlossen, die Zusammenkunft jährlich zu wiederholen und hatten damit die «Alte Garde Pieterlen» gegründet.

    

Bald schon wurden die Kameraden, die im Laufe des Ersten Weltkrieges Aktivdienst geleistet hatten, aufgenommen und später auch die Wehrmänner, die während des Zweiten Weltkriegs zum Aktivdienst einrücken mussten. Stets waren Militärdienstpflichtige aller Einheiten und aller Grade willkommen. 

    

Heute gilt die Regel, dass alle ehemaligen Dienstleistenden, Frauen und Männer (Militär- und Zivildienst, sowie Zivilschutz), die das Pensionsalter erreicht haben, Mitglied der «Alten Garde» werden können. Ein attraktives Jahresprogramm mit interessanten Reisen und Vorträgen ermöglicht den Mitgliedern die Pflege von Kameradschaft und Geselligkeit. 

Woher kommen wir

Vorstand

 

Obmann

Beat Aeschbacher, Fluhweg 8, 2542 Pieterlen, Tel. 078 646 18 19, E-Mail: beat.aeschbacher@bluewin.ch

Vizeobmann

Bruno Stauffer, Romontweg 6, 2542 Pieterlen, Tel. 079 415 27 07, E-Mail: bruno.stauffer@bluewin.ch

 

Sekretär

Ernst Sidler, Weissensteinweg 13, 2542 Pieterlen, Tel. 078 620 25 16, E-Mail: ernst.sidler@besonet.ch
 

Kassier

Paul Schneider, Löschgatterweg 31, 2542 Pieterlen, Tel. 079 759 24 44, E-Mail: schneider.paul@bsonet.ch


Beisitzer (Fourier)

Fritz Geissbühler, Kürzeweg 22, 2542 Pieterlen, Tel. 079 215 34 84, E-Mail: fritz.geissbuehler@besonet.ch

 

Beisitzer (Saalchef)

Felix Wagner, Gasse 38, 2553 Safnern, Tel. 077 520 09 04, E-Mail: felix.waf@quickline.ch

Vorstand

Ehrenmitglieder

 

Von Anbeginn weg war es Brauch, den amtierenden Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin zu den Veranstaltungen einzuladen um sich über die wichtigsten Geschäfte der Gemeindebehörden informieren zu lassen. Zum Dank und als Anerkennung wurden die Gemeindepräsidenten denn zu Ehrenmitgliedern der Alten Garde ernannt.

 

Alfred Rentsch, Weissensteinweg 8, 2542 Pieterlen, 

Gemeindepräsident von 1964 bis 1967 und von 1972 bis 1979 (aus Pieterlen Post 1/2023)

 

Martin Hutzli, Gagglersweg 5, 2542 Pieterlen

Gemeindepräsident von 1980 bis 1987 (aus Pieterlen Post 2/2023)

Hansruedi Sutter, Weissensteinweg 5, 2542 Pieterlen

Gemeindepräsident von 1988 bis 1995 (aus Pieterlen Post 3/2023)

Ueli Anliker, Romontweg 19, 2542 Pieterlen

Gemeindepräsident von 2000 bis 2007 (aus Pieterlen Post 4/2023)

Brigitte Sidler, Weissensteinweg 13, 2542 Pieterlen

Gemeindepräsidentin von 2008 bis 2015 (aus Pieterlen Post 1/2024)

Ehrenmitglieder

Statuten

 

Art. 1 Name, Sitz

Unter dem Namen "Alte Garde Pieterlen" wurde am 4. August 1964 im Gedenken an die Kriegsmobilmachung im Jahre 1914 eine Vereinigung gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Pieterlen gegründet.

 

Art. 2 Zweck

Zweck der Vereinigung ist es, ehemalige Dienstleistende zu vereinigen und unter ihnen Kameradschaft und Geselligkeit zu ermöglichen und zu fördern. Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral. Sie ist Teil der Dorfgemeinschaft.

 

Art. 3 Mitgliedschaft

Mitglied der Vereinigung können alle Männer und Frauen werden, die obligatorisch oder freiwillig gemäss Schweizerischer Bundesverfassung Militärdienst, zivilen Ersatzdienst (Art. 59 BV) oder Schutzdienst (Art. 61 BV) geleistet haben.

Der Beitritt erfolgt in der Regel an der Generalversammlung des Jahres, in welchem das 65. Altersjahr erreicht wird. Ein späterer Beitritt ist jederzeit möglich.

 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf die nächste Generalversammlung hin. Ueber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Generalversammlung.

 

Die Generalversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. 

 

Art. 4 Organe der Vereinigung sind

a. die Generalversammlung, die ordentlicherweise im 4. Quartal jeden Jahres zusammen tritt, ausserordentlicherweise auf Beschluss des Vorstandes.
Die Einladung zur Generalversammlung hat schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen;
b. ein von der Generalversammlung auf ein Jahr gewählter Vorstand von 5-9 Mitgliedern, bestehend aus dem Obmann, dessen Stellvertreter,
dem Sekretär, dem Kassier und einem oder mehreren Beisitzern. Der Obmann wird von der Generalversammlung bestimmt; im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst;
c. eine Kontrollstelle, die aus 2 von der Generalversammlung auf ein Jahr gewählten Revisoren besteht.

 

Amtszeitbeschränkungen bestehen keine.

 

Art. 5 Finanzielles

Die Einnahmen der Vereinigung setzen sich zusammen aus
- den ordentlichen Mitgliederbeiträgen, die jährlich von der Generalversammlung festzusetzen sind
- dem Ertrag aus vereinseigenen Anlässen
- dem Ertrag aus dem Vereinsvermögen
- ausserordentlichen Zuwendungen

Der Generalversammlung ist jährlich ein Budget für das folgende Vereinsjahr zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Vorstand entscheidet im Rahmen des Budgets über Beiträge an Vereinsanlässe und über Auslagen, die der Vereinigung aus ihrer Tätigkeit erwachsen.

 

Die Jahresrechnung ist jeweils auf den 31. Oktober abzuschliessen.

 

Art. 6 Tätigkeit

Die Alte Garde trifft sich in der Regel viermal im Jahr, einmal in jedem Quartal. Zur Tätigkeit gehören unter anderem Vorträge, Ausflüge, Besichtigungen und die Beteiligung an Dorfanlässen.

Mit Ausnahme der Generalversammlung, die den Mitgliedern der Vereinigung vorbehalten bleibt, können zu den Anlässen der Alten Garde auch die Partner und Partnerinnen der Mitglieder eingeladen werden.

 

Art. 7 Auflösung

Die Vereinigung kann jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Kommt die Auflösung zustande, ist das Vermögen der Vereinigung den Behörden der Einwohnergemeinde Pieterlen zur Verwaltung zu übergeben.
Falls innerhalb einer Frist von 10 Jahren keine Neugründung einer Vereinigung mit ähnlicher Zweckbestimmung erfolgt, kann die zuständige Gemeindebehörde über das Vermögen frei verfügen.

Art. 8 Genehmigung und Revision der Statuten

Die Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.

Die Statuten der Vereinigung können jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung revidiert werden.

Genehmigt an der Generalversammlung der Alten Garde vom 13. November 2009 in Pieterlen.

ALTE GARDE PIETERLEN

Obmann: Peter Wirz

Sekretär: Fred Künzi

Statuten
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